Das Gütesiegel wird von dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verliehen.
Datenverarbeitungsverfahren, aber auch informationstechnische Produkte, d.h. Hard- und Software, können dieses Gütesiegel erhalten. Hierdurch wird für das Produkt bescheinigt, dass dieses mit den
Vorschriften des Datenschutzes und der Datensicherheit vereinbar ist.
Die Prüfung, ob das Produkt diesen Anforderungen entspricht, übernimmt ein bei dem Landeszentrum akkreditierter Sachverständiger, oder eine akkreditierte Prüfstelle. Durch das Landeszentrum wird am Ende die Schlüssigkeit dieses Gutachtens kontrolliert.
Die Erteilung des Gütesiegels ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem Prüfumfang.
Weitere Informationen finden Sie bei dem Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Durch das Gütesiegel EuroPriSe werden ebenfalls Produkte, Verfahren und Prozesse die IT-basiert sind, zertifiziert.
Als Grundlage dient hier das Datenschutzgesetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von EuroPriSe.
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